Job: Pflegefachkraft im ambulanten Dienst (m/w/d)

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.

Dortmund Teilzeit Keine Angabe

Jetzt bewerben

Pflegefachkraft im ambulanten Dienst (m/w/d)

Für den Fachbereich Lebenshilfe Dortmund Wohnen gGmbH suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt Pflegefachkraft (m/w/d) im Umfang von 25-30 Wochenstunden für das Ambulant Unterstützte Wohnen (AUW).

Das Ambulant Unterstützte Wohnen richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung oder einer Autismus-Spektrum-Störung, die in ihren eigenen vier Wänden leben möchten. Wir bieten eine breite Palette an Unterstützungen, um ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung zu gewährleisten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung langfristig ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung, allein, zu zweit oder in einer Wohngemeinschaft, zu ermöglichen.

Ihre Aufgaben

  • Organisation, Gestaltung und Durchführung von Betreuungseinsätzen
  • Beratung und Begleitung der Kunden bei psychosozialen, sozialrechtlichen und lebenspraktischen Angelegenheiten
  • Aufbau eines sozialen Netzwerkes, Kooperation mit Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
  • Erstellung und Fortschreibung einer individuellen Hilfeplanung und qualitätsgesicherten Dokumentation
  • Unterstützung und Begleitung bei der Freizeitgestaltung, auch an den Wochenenden und in den Abendstunden
  • Durchführung von Gruppenangeboten

Ihr Profil

  • Du hast eine abgeschlossene pädagogische/pflegerische Ausbildung
  • Super wäre, wenn Du Berufserfahrung in der Begleitung/Förderung/Unterstützung von erwachsenen Menschen mit Behinderung, wenn nicht sammelst Du sie bei uns!
  • Du arbeitest selbständig und zuverlässig
  • Du verfügst über gute sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeiten
  • Du identifizierst Dich mit den Werten der Lebenshilfe Dortmund

Wir bieten

  • Dienstpedelec, Fahrtkostenzuschuss
  • Ausstattung für das mobile Arbeiten (Tablet, Smartphone, Notebook)
  • Eine unbefristete Anstellung
  • Vergütung nach TVöD
  • 30 Tage Urlaub
  • 2 Regenerationstage
  • Sonderurlaub bei verschiedenen Anlässen
  • Supervision und Fortbildungen
  • Arbeitgeberzulage zur Altersvorsorge und zu Kinderbetreuungskosten bis zum Schuleintritt
{}